Gewalt 4.0 – Mobbing und Gewalt im Netz

Was tun bei Gewalt im Netz? Quelle: Pixabay

Der digitale Knigge an der ZU

Die AG Diversität organisierte im Rahmen der Health Week am 5. April ein Anti-Aggressionstraining und einen Workshop zu Umgangsformen in sozialen Medien. Dass das Thema im Rahmen der Health Week aufgegriffen wurde, sorgte bei vielen erstmal für Verwunderung. Dabei ist nachgewiesen, dass Gewalt im Internet zu psychischen und physischen Krankheiten in der Offlinewelt führen kann. Laut einer Studie vom Bündnis gegen Cybermobbing aus dem Jahr 2014 wird jedes zehnte Opfer  sogar als suizidgefährdet einstuft. So musste sich die kanadische Feministin Anita Sarkeesian 2013 mit Vergewaltigungsandrohungen auseinandersetzen. Ihr wurden Videos zugesendet, in denen sie von Computerspielcharakteren vergewaltigt wurde. Auch wurden ihre Social Media Accounts gehackt und ihre persönlichen Informationen im Netz verbreitet. Wie wichtig daher eine frühzeitige Erziehung zum Umgang mit sozialen Medien ist, betonte der Präsident der Bundeszentrale für politische Bildung, Thomas Krüger.  In seinem Gastvortrag beim Jusos Social Club am 19. April wurden das Zusammenspiel von Medien und Politik aufgegriffen. Auffällig bei diesen Beispielen ist, dass Online- und Offlinewelt sich gegenseitig beeinflussen und untrennbar erscheinen. Denn es werden  offensichtlich gewisse Strukturen eins zu eins aus der realen Welt ins Netz kopiert, und vice versa. Ein Beispiel hierfür sind die patriarchalische Strukturen unserer Gesellschaft und somit Gewalt gegen Frauen.

#NeinHeißtNein im Netz?

Gewalt im Netz gegen Frauen und Mädchen bezieht sich beispielsweise auf “Pornrevenge” oder Aufrufe zu Massenvergewaltigungen. Sexismus und Gewalt im Netz kann nicht nur dem männlichen Geschlecht per se zugeschrieben werden, Opfer und Täter*Innen befinden sich unter allen Geschlechtern. Jedoch ist die Anzahl männlicher Täter auffällig, bzw. wird männliche Gewalt stärker in der Öffentlichkeit wahrgenommen (UN Report on Cyber Violence against Women and Girls, 2015).

Das Phänomen #Victimblaiming ist auch im Netz zu finden. Wenn eine Frau Bilder hochlädt, ist es in den Augen vieler Eigenverschulden, dass anzügliche, sexistische Kommentare darunter erscheinen. Oder kann sie diesen Reaktionen nur entgehen, indem sie ihre Bilder löscht? Oder vielleicht liegt es einfach an der schlechten Auswahl ihres Freundeskreises? Anstatt #Victimblaming zu veranstalten, sollte vermehrt das Verhalten des Kommentierenden hinterfragt. Aufgrund welcher Annahme wiegt sich der Kommentierende in Sicherheit, sexistische und respektlose Beiträge zu verfassen?

Rechtliche Konsequenzen? Fehlanzeige

Laut dem Strafgesetzbuch kann Gewalt im Netz zu einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe führen. Schnell ist mal ein Fakeprofil erstellt oder sind vermeintlich lustige Videos weitergeleitet.  Aber auch der Verstoß gegen die Vertraulichkeit des Wortes (§201 STGB)  und das Recht am eigenen Bild (§33,KUNSTURHG) kann gesetzlich verfolgt werden. Die gesetzliche Ahndung in der Realität befindet sich aber eher noch im Steinzeitalter. Denn der Aufbau von Beratungsstellen, Schulungen für Lehrkräfte etc. steckt noch in den Kinderschuhen. Also auch wenn es um Prävention und Schutz geht, ist in Deutschland die Digitalisierung noch nicht so recht angekommen. Laut dem Deutschen Frauenrat ist beispielsweise die Strafverfolgung nicht an die aktuelle Situation angepasst, da die beschuldigte Person identifizierbar sein muss. Aufgrund der Anonymität im Internet ein schweres Unterfangen. Des Weiteren wird sexuelle Gewalt im Netz verharmlost und die Gefahren werden nicht Ernst genommen. Auch hier sind Parallelen zur Offlinewelt sichtbar. Opfer von sexualisierter Gewalt scheuen sich heutzutage immer noch Beratungsstellen und die Polizei zu kontaktieren. Sie befürchten eine gesellschaftliche Stigmatisieren bzw. eine nicht „ausreichende“ Beweislage. Ebenso leiden die Opfer ein Leben lang unter den Folgen. Hate Speeches & co. sind jederzeit aufrufbar. Denn wie jede(r) weiß: das Internet vergisst nicht.

Auch an der ZU beschäftigt sich der Senatsausschuss Gleichstellung und Diversität mit Cybermobbing. Der Entwurf „Pakt gegen Diskriminierung“ greift u.a. Mobbing auf. Im gleichen Atemzug sollte auch der Entwurf eines Wegweisers erwähnt werden. Hier können sich Studierende und Mitarbeiter*Innen der ZU über Anlaufstellen informieren. Wer sich für die Konzeption der Entwürfe interessiert, kann an der öffentlichen Sitzung des Ausschusses heute teilnehmen und somit Anregungen sowie Fragen miteinbringen. Eine weitere Möglichkeit stellt die Student Study „Power and the Public“ im Fall 2017 dar. Hierbei wird beispielsweise das Verschmelzen von Öffentlichkeit und Privatem sowie der Einfluss der sozialen Medien aufgegriffen.